AGB für Aussteller
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Aussteller des sporThera-Summit
§ 1 Geltungsbereich; Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Teilnahmebedingungen für Aussteller und Sponsoren (im Folgenden „Aussteller“) des sporThera-Summit (im Folgenden „Veranstalter“). Individuelle vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Aussteller und dem Veranstalter haben Vorrang vor diesen AGB. Ergänzend gelten die folgenden Bestimmungen in der jeweils gültigen Fassung:
- Die Datenschutzbestimmungen des Veranstalters, abrufbar unter: [Datenschutz-Link]
- Vorgaben des Bundeslandes Rheinland-Pfalz und der Stadt Alzey
(2) Mit der Anmeldung erkennt der Aussteller diese AGB als verbindlich für sich und seine Erfüllungsgehilfen an. Widerstreitende Klauseln des Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil.
§ 2 Angebot und Annahme/Vertragsschluss
(1) Der Aussteller erhält auf Anfrage ein individuelles Angebot des Veranstalters. Dieses sowie die Beteiligungspräsentation und/oder das Anmeldeformular enthalten die konkrete Leistungsbeschreibung und sämtliche Kosten.
(2) Die Verwendung von Normen, Maßen, Zeichnungen und Abbildungen der Standflächen sowie Beschreibungen der Messestände dienen der Veranschaulichung des Angebotes und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar.
(3) Das Angebot ist befristet auf 10 Tage, beginnend mit dem Tag der Zustellung des Angebots an den Aussteller. Nach Ablauf der Frist kann der Veranstalter über alle im Angebot beschriebenen Vertragsbestandteile frei verfügen.
(4) Die verbindliche und kostenpflichtige Anmeldung erfolgt durch die Eingabe aller erforderlichen Daten im geschützten Bereich des sporThera Aussteller-Portals. Falls mehrere Ausstellungsstände belegt werden sollen, ist jeder Stand gesondert anzumelden.
(5) Mit Eingang der Buchungsbestätigung oder der Rechnung beim Aussteller, per Brief oder per elektronischer Übermittlung (beispielsweise per E-Mail), ist der Vertrag zwischen Veranstalter und Aussteller abgeschlossen (im Folgenden: „Ausstellervertrag“). Über die Zulassung der Aussteller und der einzelnen Ausstellungsgegenstände entscheidet der Veranstalter. Der Veranstalter kann aus sachlich gerechtfertigten Gründen, insbesondere wenn der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht, einzelne Aussteller von der Teilnahme ausschließen. Ein Konkurrenzausschluss darf weder verlangt noch zugesagt werden.
§ 3 Preise und Zahlungsmodalitäten; Abschlagszahlung
(1) Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Preise ergeben sich aus dem Angebot des Veranstalters, basierend auf den Aussteller- und Marketing-Informationen für den sporThera-Summit und alle Zusatzleistungen.
(2) Der Veranstalter ist berechtigt, für die Erbringung seiner Leistungen eine Vergütung zu verlangen. Die Vergütung umfasst alle vom Veranstalter für den Aussteller erbrachten Haupt- und Nebenleistungen zur Durchführung der Veranstaltung. Die Vergütung für die Hauptleistungen ergibt sich aus der Anmeldung und umfasst insbesondere die Standmiete, Planungs- und Organisationsleistungen sowie die Einbindung des Ausstellers in das Werbekonzept der Veranstaltung.
§ 4 Rücktritt und Kündigung
(1) Ein Rücktritt des Ausstellers vom Vertrag ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Bei Rücktritt des Ausstellers ist der Veranstalter berechtigt, eine angemessene Entschädigung zu verlangen.
(2) Der Veranstalter ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Aussteller gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt oder die Durchführung der Veranstaltung gefährdet ist.
§ 5 Haftung
(1) Der Veranstalter haftet für Schäden des Ausstellers, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Veranstalters auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
(2) Der Aussteller haftet für alle Schäden, die durch ihn, seine Mitarbeiter oder seine Beauftragten verursacht werden. Er ist verpflichtet, den Veranstalter von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung entstehen.
§ 6 Höhere Gewalt
(1) Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, wie Naturkatastrophen, Pandemien oder behördlicher Anordnungen, nicht durchgeführt werden, sind beide Parteien von ihren Leistungspflichten befreit. Bereits erbrachte Leistungen sind entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu erstatten.
(2) Der Veranstalter wird den Aussteller unverzüglich über das Vorliegen höherer Gewalt informieren und alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die Auswirkungen zu minimieren.
§ 7 Datenschutz
Der Veranstalter erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Ausstellers ausschließlich zum Zweck der Durchführung der Veranstaltung. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Abwicklung erforderlich ist. Weitere Informationen zum Datenschutz sind der Datenschutzerklärung auf der Website des Veranstalters zu entnehmen.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Veranstalters.
Stand: 1. April 2025